Wir suchen engagierte Beratungsstellenleiter/innen (m/w/d)!
Fachliche Qualifikation
Wer kann Berater/in für den Lohnsteuerhilfeverein Thü-Sa e. V. werden?
Chancen für Zusatzverdiener
Sie erfüllen die oben genannten Kriterien und möchten sich ein zweites berufliches Standbein aufbauen? Sie sind im Ruhestand, möchten sich aber beruflich noch engagieren? Willkommen an Bord! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Chancen für Profis
Sie sind vom Fach und möchten eine Beratungsstelle hauptberuflich führen? Mit Engagement und Leidenschaft bieten sich Ihnen außergewöhnliche Verdienstmöglichkeiten in einem attraktiven und flexiblen beruflichen Umfeld.
Chancen für Einsteiger
Sie können die geforderte Praxiserfahrung nicht vollständig nachweisen? Zögern Sie nicht, uns trotzdem zu kontaktieren. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die praktische Erfahrung in einer unserer bestehenden Beratungsstellen zu sammeln.
Das Steuerberatungsgesetz regelt in § 23 Abs. 3 welche Qualifikationen ein/e Berater/in eines Lohnsteuerhilfevereins vorweisen muss. Sie erfüllen die Anforderungen, wenn Sie Steuerberater oder Rechtsanwalt sind oder insgesamt 36 Monate mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts tätig wären, zum Beispiel als ...
- Steuerfachangestellte/r
- Steuerfachassistent/in
- Kauffrau bzw. Kaufmann
- Steuersachbearbeiter/in
- geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in
- ehemalige/r Finanzbeamte/r
- Steuerfachwirt/in
- Buchhalter/in
- Rechtsanwaltsgehilfe/in
- Steuerfachgehilfe/in
- Buchführungshelfer/in
- kaufmännische/r Angestellte/r
Das sollten Sie sonst noch mitbringen:
Ihre Aufgabe
Das Optimum aus jeder Steuererklärung herausholen
Jeder Cent zählt. So lautet unser Leistungsversprechen. In Ihrer Beratungsstelle sind Sie für die steuerliche Betreuung der Vereinsmitglieder zuständig. Ihr Fokus liegt dabei auf der professionellen Bearbeitung der Steuererklärung und der Maximierung der Steuererstattung bzw. der Verringerung der Steuernachzahlung für unsere Vereinsmitglieder. Damit Sie sich voll und ganz den steuerlichen Herausforderungen widmen können, halten wir Ihnen den Rücken frei und übernehmen zahlreiche Aufgaen für Sie - gut für unsere Mitglieder, gut für Sie, gut für uns.

Das bieten wir Ihnen
Optimale Unterstützung für Ihren Erfolg!

Attraktive Provisionen
Wir bieten Ihnen ein attraktives Provisionsmodell in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Übrigens, Umsatzvorgaben gibt es bei uns nicht. Ob Zusatz- oder Hauptverdiener - je nach Ihrer persönlichen Situation bestimmen Sie selbst, wie viele Mitglieder Sie betreuen können und möchten.

Eröffnung der Beratungsstelle
Vor Beginn Ihrer Tätigkeit erläutern wir Ihnen zahlreiche Details zur Arbeit in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Sie erfahren u. a. wer Ihre Ansprechpartner sind und wie die Arbeitslabläufe als Beratungsstellenletier funktionieren. Ihre Anmeldung als Leiter/in einer Beratungsstelle beim Landesamt für Steuern und Finanzen bzw. bei der für Ihr Bundesland zuständigen Behörde übernehmen wir für Sie.

Fachwissen und Weiterbildung
Als Berater/in müssen Sie in Steuerfragen stets auf dem neuesten Stand sein. Deshalb erhalten SIe von uns kostenfreien Zugang zu einer Steuerrechtsdatenbank sowie aktuelle "Steuer-News" direkt aus unserer Zentrale. Wir unterstützen Sie darüber hinaus mit regelmäßigen Seminaren. Sollten Sie weitere fachliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Seite.

Mitgliederverwaltung und Abrechnung
Damit Sie sich auf die Bearbeitung und Akquise von Mitlgiedern konzentrieren können, unterstützen wir Sie bei organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben. Ihre Beratungsleistungen rechnen Sie einmal im Monat mit uns ab. Um das Mahnwesen bezüglich säumiger Mitgliedsbeiträge kümmern wir uns.

Geschäftsausstattung und Werbemittel
Bei der Eröffnung Ihrer Beratungsstelle unterstützen wir Sie. Als Grundausstattung erhalten Sie u. a. Stempel, Schild, Flyer und Mitgliedermagazine. Darüber hinaus bringen wir Sie schnell ins Internet. Mit Ihrer eigenen Webseite können Sie sofort online durchstarten. Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen und Zeitungsanzeigen.

Steuersoftware/IT
Unsere Berater/innen bearbeiten ihre Steuererklärungen mit Fiskus. Sollten Fragen rund um Ihre Hard- und Software im Raum stehen oder sollten Sie technische Probleme mit Ihrer Arbeitsumgebung haben, steht Ihnen unser IT-Team mit Rat und Tat zur Seite.

Versicherungsschutz
Sollte es zu einem Beratungsfehler kommen, sind Sie durch eine Vermögenshaftpflichtversicherung geschützt. Wir stellen sicher, dass Sie als Beratungsstellenleiter den Schutz der Gemeinschaft genießen und optimal abgesichert sind.
Fragen und Antworten
Rund um Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in
Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um eine Beratungsstelle zu eröffnen?
Informationen zu den Anforderungen an Beratungsstelleiter/innen finden Sie im Kopfbereich dieser Webseite.
Ich erfülle die fachlichen Voraussetzungen derzeit nicht. Kann ich trotzdem Berater/in werden?
Grundsätzlich ja. Dazu müssen Sie zunächst in einer unserer bestehenden Beratungsstellen mitarbeiten. Dort sammeln Sie die notwendigen Erfahrungen für Ihre Zulassung als selbstständige/r Beratungsstellenleiter/in. Bitte kontaktieren Sie uns, um zu prüfen, ob dies in Ihrer Region möglich ist.
Ist eine Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in haupt- oder nebenberuflich gedacht?
Das entscheiden Sie, je persönlichen Ambitionen und Möglichkeiten, selbst. Die meisten Berater/innen starten nebenberuflich. Einige entscheiden sich im weiteren Verlauf, die Beratungstätigkeit hauptberuflich wahrzunehmen.
Wie verdiene ich mein Geld?
Die Jahresbeiträge unserer Mitglieder sind sozial nach Einkommen gestaffelt. Als Beratungsstellenleiter/in partizipieren Sie anteilig am generierten Umsatz.
Wo kann ich arbeiten?
Sie können von Zuhause aus arbeiten, wenn Sie einen entsprechend eingerichteten und abschließbaren Büroraum für die Mitgliederberatung bereitstellen können. Je nach Anzahl der betreuten Mitglieder mieten sich einige Berater/innen auch ein kleines Büro, um ein attraktives Beratungsumfeld zu gewährleisten und Laufkundschaft zu gewinnen.
Gibt es vorgegebene Öffnungszeiten für meine Beratungsstelle?
Nein. Sie arbeiten eigenverantwortlich und sind bei der Terminvergabe flexibel. Als Dienstleister sollten Sie jedoch darauf achten, Ihre Beratungszeiten bestmöglich an die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder anzupassen.
Wie lange dauert es, bis ich die Zulassung als Beratungsstellenleiter/in erhalte?
Sobald Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, kümmern wir uns um Ihre Zulassung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Werde ich eingearbeitet?
Selbstverständlich. Unsere Experten in der Verwaltung stehen Ihnen dabei zur Seite. Wir erklären Ihnen z. B. die Steuersoftware und wie die Mitglieder-Abrechnung mit der Verwaltung funktioniert. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Welche Steuersoftware wird genutzt?
Wir arbeiten mit FISKUS. Selbstverständlich werden Sie in die Funktionalitäten des Programms eingewiesen. Bei technischen und inhaltlichen Fragen steht Ihnen unser IT-Team jederzeit zur Verfügung.
Werde ich bei der fachlichen Weiterbildung unterstützt?
Selbstverständlich. Als Beratungsstellenleiter/in müssen Sie in Steuerfragen stets auf dem neuesten Stand sein. Neben dem Referenzwerk "Handbuch für Lohnsteuerhilfevereine" (Haufe Verlag) stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Seite. Zudem erhalten Sie zahlreiche Formularvorlagen.
Wie bewerbe ich meine Leistungen?
Als selbstständiger Beratungsstellenleiter sind Sie für die Bewerbung Ihrer Dienstleistung selbst verantwortlich. Wir stellen Ihnen attraktive Kommunikations- und Werbematerialien wie eine Geschäftsausstattung, Flyer, Poster u. v. m. kostenfrei zur Verfügung. Individuelle Anzeigen und Werbekampagnen werden bei Bedarf unentgeltlich von unserer Grafik-Abteilung für Sie gestaltet. Auch online sind Sie vorne mit dabei, denn Sie erhalten eine eigens für Ihre Beratungsstelle eingerichtete Webseite.
Muss ich einen Mindestumsatz oder einen bestimmte Zahl an Mitgliedern betreuen?
Nein. Ihre Aufgabe ist es, die Vereinsmitglieder in Steuerfragen bestmöglich zu beraten. Sie bestimmen selbst, wie viele Mitglieder Sie fachlich betreuen können und wollen.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Muss ich Kapital einbringen?
Im Lohnsteuerhilfeverein müssen Sie kein Kapital einsetzen oder in finanzielle Vorleistung treten. Beachten Sie aber, dass Sie die benötigte räumliche Infrastruktur bereitstellen müssen. Dazu gehört ein attraktiver Beratungsraum (gerne auch Home-Office) inkl. technischer Ausstattung mit Computer sowie Telefon- und Internetanschluss.
Wer hilft bei steuerlichen Problemen, die meine Beratungsexpertise übersteigen?
Sollten Sie einmal nicht mehr weiter wissen und steuerfachliche Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Steuerberater zur Seite.
Was passiert bei Beratungsfehlern?
Sollte es zu einem Beratungsfehler kommen, sind Sie durch eine Vermögenshaftpflichtversicherung geschützt. Wir stellen sicher, dass Sie als Beratungsstellenleiter den Schutz der Gemeinschaft genießen und optimal abgesichert sind.