Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung unsere Sorge sein!
Wir erbringen unsere Leistungen gemäß § 4 Nr. 11 StBerG und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Einkünften aus:
- nichtselbstständiger Tätigkeit
- Renten und Versorgungsbezügen
- Unterhaltsleistungen
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte (private Veräußerungsgeschäfte)
- Wir leisten allgemeine lohnsteuerliche Betreuung und Beratung bei allen relevanten Fragen – das ganze Jahr über!
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung: professionell und zügig.
- Wir berechnen Ihr voraussichtliches steuerliches Ergebnis.
- Wir übernehmen die komplette Abwicklung beim Finanzamt.
- Wir überprüfen Ihren Steuerbescheid und legen bei Fehlern Einspruch beim Finanzamt ein.
- Wir bieten Rechtsschutz und vertreten Sie im Streitfall vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.
- Wir erledigen Ihre steuerliche Vorausplanung und ermitteln Optimierungsmöglichkeiten.
- Wir helfen Ihnen beim Erstellen von lohn- bzw. einkommensteuerrelevanten Anträgen (z. B. Anträge auf Lohnsteuerermäßigung).
- Wir beraten Sie zur Steuerklassenwahl.
- Wir bieten Hilfeleistung und Beratung beim Eigenheimzulageverfahren und Investitionszulagenbereich nach §§ 3 bis 4 InvZuIG 1999.
- Wir helfen bei steuerlichen Fragen des Familienleistungsausgleichs, zum Kindergeld und zur Riesterrente.
- Wir bieten Hilfeleistung und Beratung bei sonstigen Zulagen und Prämien entsprechend der Vorschriften der Abgabenordnung.
- Wir kämpfen für Steuergerechtigkeit und vertreten Ihre steuerlichen Interessen als Arbeitnehmer.